Schweizer ChemRRV und PFAS-Restriktionen
16. Mai 2026
Die ChemRRV: Schweizer Instrument zur Chemikalienkontrolle
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, kurz ChemRRV, ist das zentrale rechtliche Instrument, mit dem die Schweiz Verbote und Einschränkungen für gefährliche Chemikalien umsetzte. Sie stützt sich auf das Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz, ChemG) und wird gemeinsam vom Bundesamt für Umwelt BAFU und dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO betreut. Anhang 1.16 der ChemRRV listet spezifische PFAS-Gruppen, deren Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung in der Schweiz beschränkt oder verboten sind (BAFU, PFAS und ChemRRV).
Im Unterschied zum europäischen REACH-System, das als EU-Verordnung direkt in allen Mitgliedstaaten gilt, sind ChemRRV-Änderungen ein eigenständiger Schweizer Gesetzgebungsakt. Der Bundesrat erlässt sie nach einem regulären Vernehmlassungsverfahren. Das bedeutet: EU-Beschränkungen werden nicht automatisch übernommen, sondern erst nach expliziter politischer Entscheidung in Schweizer Recht überführt (BAFU, Erläuterungen zur Änderung der ChemRRV).
Welche PFAS sind in der Schweiz bereits verboten?
In Anhang 1.16 der ChemRRV sind derzeit folgende PFAS-Gruppen reguliert:
- PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) und Derivate: Verbot der Herstellung und des Inverkehrbringens, mit engen Ausnahmen (z. B. Fotomasken in der Halbleiterindustrie)
- PFOA (Perfluoroctansäure) und Vorläuferverbindungen: Verbot seit 2020, in Übereinstimmung mit EU REACH und dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POPs)
- C9–C14-PFCA (langkettige Perfluorcarbonsäuren mit 9 bis 14 Kohlenstoffatomen): Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung, Übergangsfristen für bestehende Lagerbestände
- PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) und Vorläuferverbindungen: Verbot in Kraft seit 1. Oktober 2022
- PFHxA (Perfluorhexansäure) und Vorläuferverbindungen: Verbot in Kraft seit 1. Dezember 2025, Übergangsfrist für Zubereitungen bis Oktober 2026
Diese Verbote folgen den entsprechenden Einträgen in REACH Anhang XVII zeitlich nach, was den typischen Übernahmelag der Schweiz von rund einem bis drei Jahren illustriert (BAFU, PFAS-Seite).
Das Übernahme-Mechanismus-System der Schweiz
Wie die Schweiz EU-Chemikalienrecht nachvollzieht
Die Schweiz verfolgt ein pragmatisches Parallelisierungssystem: Neue oder geänderte Verwendungsbeschränkungen aus REACH Anhang XVII werden nach Prüfung durch BAFU und SECO in die ChemRRV integriert. Das Ziel ist, Handelshemmnisse zu minimieren und den Zugang zum EU-Binnenmarkt für Schweizer Exportprodukte zu sichern (Swissmem, Schweiz und EU: Regulierung von Stoffen).
Das Verfahren läuft typischerweise in drei Schritten ab:
- BAFU/SECO beobachten das EU-Gesetzgebungsverfahren und holen Vernehmlassungseingaben ein
- Nach Erlass der EU-Regelung erstellt BAFU einen Änderungsentwurf zur ChemRRV
- Der Bundesrat verabschiedet die Änderung; sie tritt meistens zeitgleich mit oder kurz nach der EU-Frist in Kraft
Im Chemikalienbereich besteht kein formeller bilateraler Vertrag zwischen der Schweiz und der EU. Ein entsprechendes Abkommen wurde 2015 nicht angestrebt. Die de-facto-Harmonisierung läuft über interne Bundesratsentscheide, nicht über eine automatische Rechtspflicht (EDA: Bilateraler Weg – REACH).
Zeitverzögerungen und ihre Folgen
Die fehlende Automatik erzeugt einen strukturellen Zeitlag. Für Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren, bedeutet das eine Doppelbelastung: Sie müssen die EU-Anforderungen kennen und einhalten, auch wenn die ChemRRV noch nicht aktualisiert ist. Für Schweizer Inlandsprodukte könnte theoretisch in diesem Zeitfenster eine geringere Regulierungsdichte gelten als für EU-Produkte – was Umweltorganisationen als regulatorischen Unterbietungs- Anreiz kritisieren.
Zeitlinie der ChemRRV-PFAS-Restriktionen 2022–2026
| Datum | Stoff / Massnahme | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 1. Oktober 2022 | Verbot PFHxS und Vorläufer (Herstellung, Inverkehrbringen, Verwendung) | ChemRRV Anhang 1.16 Änderung 2022 |
| Anfang 2024 | Neue Höchstwerte für PFAS in Lebensmitteln (Eier, Fleisch, Fisch) in der Kontaminantenverordnung VHK | Kontaminantenverordnung CH |
| 1. Dezember 2025 | Verbot PFHxA und Vorläufer (Herstellung, Inverkehrbringen, Verwendung) | ChemRRV Anhang 1.16 Änderung 2025 |
| Oktober 2026 | Ende Übergangsfrist PFHxA für Zubereitungen (Vertrieb) | ChemRRV Übergangsbestimmungen |
| 2026–2027 (geplant) | Weitere ChemRRV-Anpassungen basierend auf EU-Entscheidungen zu PFAS-Löschschäumen und weiteren Anwendungsgruppen | Bundesrat, BAFU, SECO |
Der Bundesrats-Aktionsplan PFAS vom Dezember 2025
Am 19. Dezember 2025 verabschiedete der Bundesrat einen umfassenden PFAS-Aktionsplan als Reaktion auf das Postulat 22.4585 Moser (Bundesrat, Aktionsplan PFAS 2025). Der Plan anerkennt, dass PFAS-Belastungen in der gesamten Schweiz messbar sind und an Hotspots wie Altlasten, Industrie- und Militärstandorten besonders hohe Konzentrationen aufweisen. Der Aktionsplan sieht vor:
- Koordination: BAFU führt eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, die alle laufenden Massnahmen bündelt und abstimmt.
- Grenzwerte: Einheitliche Richt-, Prüf- und Sanierungswerte für PFAS in Böden, Grundwasser und Oberflächengewässer sollen bis 2027 vorliegen.
- Bodenbeobachtung: Ab 2026 werden PFAS in das Routinemessprogramm der Nationalen Bodenbeobachtung (NABO) aufgenommen.
- Öffentlichkeit: Verbesserte Informationsangebote für Bevölkerung, Landwirtschaft und Gewerbe.
- Massnahmenpaket: Das UVEK legt dem Bundesrat bis Ende 2027 einen konkreten Massnahmenplan vor.
Sektoren im Fokus: Wo die ChemRRV den grössten Unterschied macht
Landwirtschaft und Lebensmittel
Seit Anfang 2024 gelten in der Schweiz erstmals Höchstwerte für PFAS in Lebensmitteln tierischer Herkunft. Eier, Fleisch, Fisch, Krebstiere und Muscheln unterliegen Grenzwerten für die wichtigsten PFAS-Verbindungen. Kantone mit belasteten Standorten (z. B. in der Nähe von Militärflugplätzen) führen Monitoringprogramme durch.
Die Landwirtschaft steht in Regionen mit PFAS-belastetem Bewässerungswasser vor besonderen Herausforderungen. Der Bundesrat untersucht, ob zusätzliche Massnahmen für landwirtschaftliche Nutzflächen in der Nähe bekannter Hotspots notwendig sind (Schweizer Bauer, PFAS neue Regeln).
Feuerlöschmittel
PFAS-haltige Löschschäume (AFFF, Aqueous Film-Forming Foam) wurden jahrzehntelang an Flughäfen, Militärstandorten und in der Industrie eingesetzt und haben Böden und Grundwasser erheblich belastet. Die EU hat Anfang 2022 das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Löschschäumen für Feuerlöscher verboten. Der Bundesrat hat eine entsprechende ChemRRV-Änderung angekündigt, die das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS-haltigen Schaummitteln für alle Anwendungen beschränkt (BAFU, Löschmittel).
Halbleiter- und Pharmaindustrie
Für die Halbleiterindustrie – mit Schweizer Zulieferern wie Inficon, VAT Group und Comet Group – sind PFAS als Prozesschemikalien in Reinräumen unverzichtbar. Fluorpolymere erfüllen Reinheitsanforderungen, die keine alternativen Materialien leisten. scienceindustries verweist darauf, dass ein rasches, ausnahmsloses Verbot den Halbleiterstandort Schweiz und damit die globale Chip-Lieferkette empfindlich treffen würde (scienceindustries, Fakten zu PFAS).
In der Pharmaproduktion – Novartis, Roche, Lonza – werden PFAS in Schläuchen, Dichtungen, Filtersystemen und als Hilfsstoffe bei der Synthese eingesetzt. Hier sind ebenfalls befristete Ausnahmen notwendig, bis PFAS-freie Alternativsysteme validiert und zugelassen sind.
Outdoor- und Textilindustrie
Schweizer Outdoormarken haben in den vergangenen Jahren aktiv auf PFAS-freie Imprägnierungen umgestellt oder umstellungsprogramme gestartet. Mammut und On arbeiten mit fluorfreien DWR-Alternativen auf Basis von Wachsen und Siloxanen. Die Empa hat in St. Gallen eine Plasmatechnologie entwickelt, mit der Organosilicium- Verbindungen als PFAS-Ersatz auf Textilien aufgebracht werden – eine Innovation, die das Potenzial hat, die gesamte Branche zu verändern (Empa, Plasmatechnologie für PFAS-freie Textilien).
ChemRRV und REACH: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
| Merkmal | EU REACH | Schweizer ChemRRV |
|---|---|---|
| Rechtsform | EU-Verordnung, direkt gültig | Bundesratsverordnung, nach Vernehmlassung |
| Geltungsbereich | 27 EU-Mitgliedstaaten | Schweiz |
| Übernahme neuer Verbote | Automatisch nach Erlass | Eigenständiger Bundesratsentscheid notwendig |
| Zuständige Behörde | ECHA | BAFU / SECO |
| Zeitlag bei Übernahme | Kein Zeitlag | Typisch 1–3 Jahre |
| Ausnahmen | Im REACH-Eintrag definiert | Schweiz kann eigene Ausnahmen setzen |
Kritische Stimmen: Geht die Schweiz weit genug?
Umweltorganisationen wie WWF Schweiz und Greenpeace Schweiz kritisieren, dass die ChemRRV-Anpassungen zu langsam erfolgen und Schutzlücken entstehen. In der Zwischenzeit zwischen EU-Beschluss und Schweizer Umsetzung können PFAS-haltige Produkte, die in der EU verboten sind, in der Schweiz noch legal in Verkehr gebracht werden. Das sei besonders problematisch bei Produkten für Konsumenten, wo die Herkunftskontrolle schwierig ist.
Auf der anderen Seite warnt scienceindustries vor einem Schweizer Alleingang, der über das EU-Niveau hinausgeht: Eine zu rasche und zu umfassende Regulierung ohne ausreichende Ausnahmen könnte Industriestandorte verlagern, ohne den Umweltschutz global zu verbessern, da die Produktion dann andernorts – oft mit weniger strengen Umweltstandards – erfolge (scienceindustries, Von europäischen Erfahrungen lernen).
Was kommt als Nächstes?
Der Fokus für 2026 und 2027 liegt auf drei Fronten:
- Nationale Grenzwerte: Die BAFU-koordinierte Arbeitsgruppe erarbeitet einheitliche Richt- und Sanierungswerte für PFAS in Umweltmedien. Erste Ergebnisse werden 2027 erwartet.
- Weitere ChemRRV-Anpassungen: Basierend auf den EU-Entscheidungen zu PFAS in Feuerlöschsystemen und weiteren Produktgruppen werden BAFU und SECO neue Änderungsvorschläge ausarbeiten und dem Bundesrat vorlegen.
- Monitoring: Ab 2026 erfasst die NABO PFAS in Böden systemisch. Das gibt erstmals eine flächendeckende Grundlage für die Schweizer Belastungssituation.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die ChemRRV?
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ist die zentrale Schweizer Verordnung, die Verbote und Einschränkungen für gefährliche Chemikalien regelt. Sie stützt sich auf das Chemikaliengesetz (ChemG) und wird vom BAFU und SECO betreut. Anhang 1.16 enthält die spezifischen PFAS-Einträge.
Werden EU-PFAS-Verbote automatisch in der Schweiz gültig?
Nein. Ein neues EU-REACH-Verbot gilt in der Schweiz erst, wenn der Bundesrat die ChemRRV entsprechend geändert hat. Dieser Prozess dauert typischerweise ein bis drei Jahre.
Welche PFAS sind in der Schweiz schon verboten?
PFOS (seit 2006/2009), PFOA (seit 2020), C9–C14-PFCA (langkettige Carbonsäuren), PFHxS (seit Oktober 2022) und PFHxA (seit Dezember 2025) sind in der Schweiz verboten. Für viele bestehen Ausnahmen für spezifische Industrie-Anwendungen und Übergangsfristen.
Kann die Schweiz strengere Regeln als die EU einführen?
Ja, rechtlich ist das möglich. Politisch und wirtschaftlich ist es jedoch heikel: Zu strenge Schweizer Sonderregeln könnten Industrien benachteiligen, ohne global einen Beitrag zu leisten. Der Bundesrat strebt daher eine möglichst enge Anlehnung an das EU-Recht an.
Wo finde ich aktuelle Informationen zur ChemRRV?
Das BAFU publiziert alle Änderungen auf seiner Website. Für Unternehmen bieten SECO und Swissmem praxisorientierte Informationen zur aktuellen Rechtslage und zu laufenden Änderungsverfahren.
Quellen
- BAFU: PFAS und ChemRRV
- BAFU: PFAS – per- und polyfluorierte Alkylverbindungen
- BAFU: Erläuterungen zur Änderung der ChemRRV (PDF)
- BAFU: Löschmittel und PFAS
- Bundesrat: Aktionsplan PFAS, 19. Dezember 2025
- EDA: Bilateraler Weg – REACH
- Swissmem: Schweiz und EU – aktuelle Regulierung von Stoffen
- Swissmem: Revisionen im Schweizer Chemikalienrecht
- scienceindustries: Fakten zu PFAS
- scienceindustries: PFAS-Regulierung – von europäischen Erfahrungen lernen
- Empa: PFAS-freie Textilien dank Plasmatechnologie
- Schweizer Bauer: PFAS – Behörden erarbeiten neue Regeln
- ChemRadar: Schweiz setzt überarbeitete ChemO um
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